AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Merkur-Events.de (Vermittlung von Tänzern, Künstlern, Models & more, Inhaber Mirko Schulz)

© Die Agbs, sowie sämtliche Texte auf allen Seiten von www.merkur-events.de sind urheberrechtlich geschützt & der Missbrauch wird zivil-/ und strafrechtlich verfolgt.

Die Agentur Merkur-Events ist ein Partner Unternehmen der Agentur Gogofabrik. Daher gelten die gleichen AGB´s und Grundsätze, die wie folgt genannt werden:

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Punkt1 „Allgemeines“

Unsere sämtliche Geschäftsvorfälle, Transaktionen und Leistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende, bzw. nicht konforme Bedingungen oder mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn diese schriftlich durch uns bestätigt wurden. Ist unser Kunde, bzw. Auftraggeber Unternehmer, so sind diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte gültig. Dies gilt auch für den Fall, wenn sie nicht nochmals explizit vereinbart wurden. Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen und von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen müssen definitiv schriftlich fixiert werden, da ansonsten keine Gültigkeit besteht.

Sofern einige Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, so wird die Wirksamkeit der restlichen Punkte davon nicht berührt. Ggf. unwirksame Inhalte werden zusammen mit dem Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren (nach Treu und Glauben) durch solche Regelungen ausgetauscht, die dem wirtschaftlichen Zweck des gemeinschaftlichen Vertrages am sinnvollsten gerecht werden. Eine wesentliche Veränderung des Vertragsinhaltes erfolgt dabei nicht. Es gilt dasselbe, wenn es an einer klaren Regelung eines regelungsbedürftigen Sachverhaltes fehlt.

Punkt2 „Definitionen / Begrifflichkeiten“

In den folgenden Geschäftsbedingungen wird die Agentur Merkur Events entsprechend ME und der Auftraggeber / Kunde entsprechend Kunde genannt.

Punkt3 „Vertragsgrundlagen/ Vertragsabschluss und Leistungsumfang“

Der Leistungsumfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich im Einzelfall aus der von uns zurückgemeldeten schriftlichen Auftragsbestätigung. Vom Leistungsumfang abweichende Inhalte und Regelungen sind entsprechend schriftlich festzuhalten. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch ME, gilt der Auftrag des Kunden als akzeptiert. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Dienstleistung der Agentur ME unverzüglich, also vor Ablauf einer Widerrufsfrist beginnt und somit ein etwaig zustehendes Widerrufsrecht gem. § 312d Abs. 3 Ziff. 2 BGB entfällt.
Die Angebote der Agentur ME sind freibleibend. Die Grundlage des Vertrages für einen rechtskräftigen Buchungsauftrag ist der entsprechende Buchungsvertrag, in dem wie oben erwähnt alle vereinbarten Leistungen und Dienstleistungen, sowie die entsprechende Vergütung dokumentiert sind. Eine weitere Grundlage bilden die aufgeführten „Geschäftsbedingungen“, sofern im Vertrag keine davon abweichenden Inhalte vereinbart wurden. Der Auftrag kann auch durch eine mündliche Absprache zustande kommen.

Sollten durch die Agentur ME nach dem Abschluss des Vertrages Änderungen einzelner Leistungen notwendig sein, teilt die Agentur ME dies dem Kunden zeitnah, bzw. unverzüglich mit. Ein Kündigungsrecht steht dem Kunden/Auftraggeber jedoch nur dann zu, wenn sich der Vertragsinhalt zu stark geändert hat, bzw. vom eigentlichen Vertragenvertragsinhalt abweicht.
Die Auftrittszeit unserer Modelle, Tänzer, Künstler und Akteure beträgt regelmäßig 3,5-4 Stunden. Grundsätzlich ist es sinnvoll eine Aktionszeit von 23:00 Uhr – 3:00 Uhr zu vereinbaren. Je nach Event und Planung kann diese jedoch selbstverständlich vorgezogen werden. Die Auftrittszeiten unserer Künstler und Akteure verlängern sich jedoch nicht, wenn sich die Zeit auf Wunsch des Auftraggebers nach hinten verschiebt.

Sollte eine entsprechende Zeitverschiebung nach hinten um mehr als 60 min. stattfinden, wird die gesamte Auftrittszeit dementsprechend reduziert. Eine Verminderung der festgelegten Preise/ Gage geht damit jedoch nicht einher.

Punkt4 „Verletzungen/Unfälle“:

Die Künstler und Tänzer der Agentur ME sind bemüht jegliche Verletzung durch Unachtsamkeit etc. zu vermeiden. Jeder Akteur sollte sich daher vor seinem Auftritt grundsätzlich aufwärmen und Dehnübungen machen, um Verletzungen zu vermeiden. Im Fall von Verletzungen der Akteure / Tänzer wird jedoch keine Haftung übernommen! Jeder Akteur, Künstler und Tänzer der Agentur ME handelt auf eigene Gefahr als eigener Unternehmer. Private Versicherungen sind jedem Künstler, bzw. Akteur der Agentur ME selbst überlassen .

Punkt5 „Präsentation/Copyrights“

Wenn der Auftraggeber vor dem Hintergrund einen Vertrag zu schließen, von uns vorgestellte Leistungen (durch Bilder, Präsentationsunterlagen, Texte etc.) ganz oder zum Teil verwenden möchte, muss dies vorher von der Agentur ME ausdrücklich bewilligt werde! Das Prozedere ist unabhängig davon, ob es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Dokumente handelt oder nicht. Das gilt ebenso für abgeänderte oder bearbeitete Dokument von uns oder für die Verwendung der unserer Dienstleistungen und Leistungen zugrunde liegenden Ideen.

Es ist auch unabhängig davon, ob der Kunde ein Honorar für die Präsentation bezahlt hat.
Die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an allen Arbeiten, Dokumenten, Ideen etc. von der Agentur ME bzw. vorstellten Leistungen der Agentur ME bleiben bei der Agentur ME. Das gilt für alle Audiodokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Audiodokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Audiodokumente, Videosequenzen und Texte. Eine Rechteübertragung auf den Kunden erfolgt ausschließlich durch gesonderte Vereinbarung und einer im Vorwege vereinbarten vollständiger Bezahlung.

Das Copyright für von der Agentur ME selbst erstellte und veröffentlichte Objekte aller Art bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veränderung oder Verwendung solcher Bilder, Grafiken, Videosequenzen, Audiodokumente und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung, bzw. Einwilligung der Agentur ME nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. Das filmen, bzw. erstellen von Videos bei Auftritten egal welcher Art sind aus urheberrechtlichen Gründen ebenfalls nicht gestattet und somit untersagt. Fotoaufnahmen bei Auftritten für private Zwecke sind kein Problem und legitim.
Veröffentlichungen der Fotos und kommerzielle Nutzung ist auf keinen Fall erlaubt! Sollte es dennoch zu Veröffentlichungen kommen, können entsprechende Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Entsprechende Verstöße können außerdem strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.

Punkt6 „Lokation / Unterbringung / Sicherheit“

Grundsätzlich ist es der Gogo Fabrik Agentur wichtig, dass die Akteure, Künstler und Modelle einen entsprechend großen, aufgeräumten, sauberen, beheizten und abschließbaren Raum zur Verfügung gestellt bekommen, in dem sie sich umziehen können und in der Pause aufhalten können.

Ebenfalls sind für die Akteure, Modelle und Tänzer entsprechend Getränke in den Räumlichkeiten bereit zu stellen. Die GEMA-Kosten trägt grundsätzlich der Kunde/Auftraggeber. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass für die Tänzer und Akteure geeignete Podeste, bzw. Flächen zur Verfügung stehen. Die Flächen und Podeste müssen fest sein und dürfen nicht wackeln. Dies gilt auch für Auftritte im Bereich Modeln.

Um das Verletzungsrisiko weiterhin zu minimieren, sollten die Kunden / Veranstalter entsprechendes Sicherheitspersonal für die Tänzer, Künstler und Akteure bereitstellen. Der Kunde/Auftraggeber ist somit für die Sicherheit der Künstler/Modelle/Akteure und Tänzer verantwortlich. Das bedeutet, ev. Übergriffe oder unsittliche Handlungen von Gästen und Publikum während des gesamten Auftritts, bzw. Veranstaltung durch die Bereitstellung entsprechender Sicherheitsleute zu vermeiden. Sollte sich Tänzer, Künstler, Modell und Akteur dennoch bedroht fühlen, wird der Auftritt sofort abgebrochen. Die Sicherheit unsere gesamten Akteure ist der Agentur ME sehr wichtig und steht im Fokus bei Veranstaltungen und Events!

Weiterhin bleibt es der Agentur Gogofabrik vorbehalten (gerade bei privaten Aufträgen / Auftritten von Gogos, Models, Akteuren etc.) entsprechende Begleitpersonal / Security Personal als Begleitung zum jeweiligen Job zu genehmigen. Dabei hält sich die jeweilige Begleitperson jedoch während des Auftrages im Hintergrund.

Punkt6.1 „Anforderung Personalausweis Kopie von Kunden“

In seltenen Fällen (z. B. bei privaten Aufträgen von Gogos) kann auch vor der Bearbeitung von Buchungen, bzw. Aufträgen eine Personalausweis Kopie der Kunden durch die Agentur angefordert werden, um sicher zu stellen, dass es sich bei Angabe des Kunden auch um die richtige Person handelt.

Punkt7 „Rechnungslegung/Zahlung“

Grundsätzlich ist die Zahlung jedoch bar ohne Abzüge an die Zahlempfangsstelle der Agentur ME zu leisten. Bezüglich der genauen Abwicklung und Regelungen hinsichtlich des Zahlungsverkehrs lesen sie sorgfältig den nachfolgenden Text.

Die Preise der Agentur ME sind entsprechend auf den Internetseiten und Angeboten in Euro zu verstehen und ohne Mehrwertsteuer aufgelistet. Die Mehrwertsteuer wird gemäß des gesetzlichen Steuersatzes bei der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen und berechnet.
Bei einer ersten Buchung und Rechnungsbeträgen über 2.000 Euro ist die ME Agentur berechtigt, eine entsprechende Anzahlung in Höhe von mind. 50% des Rechnungsbetrages per Vorkasse zu verlangen. Diese Zahlung muss mindestens 4 Tage vor Auftrittsbeginn unserer Akteure auf das Konto der Agentur ME eingegangen sein.

Sollte der Auftraggeber / Kunde nach dem Vertragsschluss aus unvorhersehbaren Gründen nicht entsprechend zahlungsfähig sein (mangelnde Liquidität), ist die Agentur ME für den Fall der Gefährdung der Gegenleistung dazu berechtigt, noch nicht durchgeführte Dienstleistungen und Leistungen zu verweigern. Ebenfalls kann die Agentur ME in solchen Fällen entsprechende Vorauszahlungen, respektive Sicherheitsleistungen verlangen.

Bei den geschäftlichen Vorgängen der Agentur ME wird zwischen gewerblichen und privaten Auftraggebern unterschieden. Daher ist die Abwicklung wie folgt zu differenzieren: Bei gewerblichen Auftraggebern stellt die Agentur ME Rechnungen über den Gesamtbetrag nach § 19 Abs. 2. UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar) aus.
Die Rechnungsstellung der Agentur ME erfolgt dabei im Normalfall auf dem elektronischem Wege per E-Mail und ist sofort nach Rechnungseingang, ohne Abzug fällig (sofern es keine anderen Regelungen per Mail gibt, bzw. dies im Veranstaltungsvertrag nicht anders definiert, bzw. festgelegt). Die Abrechnung erfolgt in dem Fall i. d. Regel vor Ort mit dem Kunden und mit dem insoweit zur Abrechnung berechtigten Akteur/Tänzer.

Bei privaten Auftraggebern ist es entweder so, dass die Agentur ME dem Vertrag entsprechend nur Vertragsmittler ist, die dem Auftraggeber/Kunden dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern direkt mit dem Akteur/Tänzer abrechnet, der die Abrechnung selbstständig vor Ort durchführt. Die Rechnungslegung obliegt dabei grundsätzlich dementsprechend dem Künstler/Tänzer/Akteur. Die Akteure / Künstler erhalten in solchen Fällen bei privaten Aufträgen dementsprechend eine Provisionsrechnung von der Agentur.

Alternativ kann jedoch auch von der Agentur eine Rechnung für die Vermittlung vorab an den Kunden gestellt werden (mit MwSt ausweisbar), so dass die Beträge (Teil für die Vermittlung) vorab vom Kunden auf das Konto der ME Agentur überwiesen werden. In diesem Fall wird keine Provisions- Rechnung mehr an den Akteur seitens der Agentur gestellt, da es sich um ein anderes Abrechnungsmodell handelt.

Die Akteure sind dann jedoch ebenfalls selbst für die Abrechnung der definierten Gagen vor Ort mit dem Kunden verantwortlich (Bar-Kasse). Im anderen oben beschriebenen Fall erfolgt die Zahlung der Provision durch den Akteur / Künstler bis spätestens 3 Tage nach dem Auftritt, bzw. erfolgtem Auftrag auf das Konto der Agentur ME. Die jeweilige Abrechnung je nach Kundenart ist jedoch in den Auftragsmails der Agentur klar ersichtlich und erklärt.

Zahlung grundsätzlich:
Die Agentur ME stellt die Rechnungen nach § 19 UStG. (Mehrwertsteuer ausweisbar). Die Rechnungsstellungen der Agentur ME erfolgen in der Regel auf elektronische Weise (per E-Mail) über das Auftragssystem der Agentur und sind direkt nach Rechnungseingang, bzw. wie dort beschrieben, sofern im Veranstaltungsvertrag nicht anderweitig geregelt, bzw. festgelegt ohne Abzug sofort fällig. Besondere Vereinbarungen: Wenn es mit dem Kunden vereinbart worden ist, kann auch direkt vor Auftrittsbeginn, bzw. Beginn der Dienstleistung an den Akteur/ Künstler die Rechnung in Bar entrichtet werden.

Abrechnung – Kunden „Probleme“:
Missverständnisse, Mängel oder Probleme, die in Verbindung mit unserer Dienstleistung stehen sollten, sind direkt an uns zu kommunizieren, bzw. zu rügen (Wir haben eine 24h Hotline dafür) und nicht erst nach Inanspruchnahme der Dienstleistung. Sollte dies nicht geschehen und die Dienstleistung der Akteure gemäß vertraglicher Vereinbarung in Anspruch genommen worden sein, so ist auch der vollständige Rechnungsbetrag ohne Abzüge zu bezahlen!

Eine Kürzung der vereinbarten Rechnungssumme durch den Kunden ohne eindeutig begründete Mängel, die unbedingt an die Agentur direkt mitgeteilt werden müssen, ist nicht zulässig!

Punkt 8 „Gewährleistung und Haftung“

Die Agentur ME gewährleistet die Organisation der übertragenen Veranstaltung. Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur ME lediglich als Vermittler für die jeweiligen Auftritte der Tänzer/Akteur/Künstler zu sehen. Der Auftraggeber/ Kunde hat Beanstandungen und Reklamationen unverzüglich in der Veranstaltung mündlich zu rügen, und sofern die Rüge aufrechterhalten wird und rechtens ist, diese Rüge spätestens innerhalb von drei Tagen schriftlich zu fixieren und mit jeweiliger Begründung zu wiederholen. Sofern die Reklamation, bzw. Rüge berechtigt ist und rechtzeitig getätigt wurde, steht dem Auftraggeber, sofern dies aufgrund der Art der Leistung möglich ist, das Recht auf Nachbesserung, bzw. Verbesserung der Dienstleistung/Leistung durch die Agentur ME zu. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung in jedem Fall Vorrang vor einer Preisminderung oder Wandlung. Allfällige Mängelrügen und Ersatzansprüche können daher nur während der Dauer des Zeitraumes geltend gemacht werden, in dem die Dienstleistung stattfindet.

Die Agentur ME ist von sämtlichen Ansprüchen und Haftungen frei, welche nicht auf die Organisation und Beschaffung von notwendigen bautechnischen und versicherungsrelevanten Leistungen zurückzuführen sind. Das betrifft auch einschließlich die notwendigen Dienstleistungen/Leistungen, welche vom Kunden/Auftraggeber selbst realisiert werden. Falls der jeweilige gebuchte Akteur/Tänzer/Künstler aus widrigen Umständen seine Leistung nicht erbringen kann, bzw. verhindert sein sollte ( Krankheit, höhere Gewalt ), liegt die Ersatzauswahl von jeweiligen Ersatz Künstlern/Tänzern/Akteuren, die für diese Art von Durchführung vorgesehen ist, im Ermessen der Agentur ME. Für den Fall, dass während der Veranstaltung etwas beschädigt wird, was nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig war, haftet der Künstler/Akteur/Tänzer und / oder die Agentur ME nicht.

Sollten Akteure grob fahrlässig Schäden beim Kunden im Zuge eines Auftritts verursacht haben, so haften diese selbst dafür. Die Agentur ist lediglich Vermittler der Akteure, Gogos, Künstler und kann nicht für Schäden, die ggf. durch Akteure verursacht wurden haftbar gemacht werden. Sollte es zu Schadensfällen in irgendeiner Art und Weise kommen, so ist dies direkt mit dem Akteur, Gogo, Künstler etc. vor Ort zu regeln. Wir empfehlen daher jedem Akteur sich um entsprechende Versicherungen (Haftpflichtversicherungen etc.) zu kümmern.

Fall Rücktritt vom Vertrag zwischen Auftragnehmer (Vermittlungsagentur) und Auftragsgeber (Kunden) aufgrund höherer Gewalt, Krankheit etc.:

Wenn Gogos, Akteure, Models, Künstler etc. aus wichtigen Gründen wie z.B. höherer Gewalt, Unfall, schwere Krankheit etc. nicht wie ursprünglich geplant, bzw. vereinbart und in Verträgen, bzw. Den Buchungsbestätigungen zwischen der Agentur und dem Kunden bestätigt auftreten können, bleibt es der Agentur (Auftragnehmer) frei jederzeit auch kurzfristig (schlimmstenfalls auch bis direkt am Auftragstag) vom Vertrag zurück zu treten ohne etwaige Schadenersatzansprüche oder Ansprüche für seitens dem Auftraggeber / Kunden entstandene Kosten zu übernehmen.

Der Kunden akzeptiert dies ausdrücklich durch Bestätigung der AGB´s. In jedem Fall wird in solchen Fällen jedoch die Agentur (Auftragnehmer) alles daran setzen sich unverzüglich um entsprechenden Ersatz (Ersatz Gogos, Akteure, Künstler etc.) zu kümmern. Es wird generell im o. g. Fall immer durch die Agentur versucht Ersatzkünstler zu beschaffen. Die Agentur bleibt jedoch bei Rücktritt des Vertrages im Falle einer nicht möglichen Beschaffung von Ersatz frei von Haftungs- oder Schadenersatzansprüchen etc.! In solchen Fällen kann die Agentur nicht haftbar gemacht werden. Dies wird mit Bestätigung der AGB´s durch den Auftragnehmer (Bestätigung der Buchung) automatisch akzeptiert.

Punkt 8.1 Jugendschutz

Für die Einhaltung des Jugendschutzes ist der Kunde / Auftraggeber im Zuge der Auftragsvergabe selbst verantwortlich. Jeder Kunden bestätigt automatisch durch die Buchung, bzw. den Auftrag, dass er Dienstleistungen in Anspruch nimmt, die in den Bereich Erotik fallen und auch erotische Inhalte darstellen. Demnach sollte bei der Buchung von erotischen Tanzshows oder sonstigen erotischen Dienstleistungen der Veranstalter darauf achten, dass die Personen auf der Veranstaltung auch volljährig sind. Dies liegt somit im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die Agentur schließt eventuelle Schadensersatzansprüche oder Anzeigen wegen Verletzung des Jugendschutzgesetzes somit im Vorweg direkt aus.

Punkt 9 „Folgen der Vertragsstornierung“

Die beiden Vertragsparteien vereinbaren, dass der Auftraggeber / Kunde das Recht hat, den Vertrag, bzw. die Buchung bis zum 7. Tag vor dem Buchungstag kostenlos und kostenfrei zu stornieren. Eine Stornierung nach dem 7. Tag vor dem Buchungstag ist kostenpflichtig und zwar in Höhe von 50% des vereinbarten Buchungsbetrages. Eine Stornierung direkt am Buchungstag ist nicht möglich, der vereinbarte Betrag gemäß Buchung ist in jedem Falle in der gesamten Höhe fällig. Dem Auftraggeber bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden mit entsprechenden Nachweismitteln nachzuweisen.

Punkt 9.1 „Kurzfristiges Ablehnen des Künstler Auftritts vor Ort durch Kunden“

Sofern der Künstler, Gogo, Stripper/in etc. gemäß der Vereinbarung vor Ort des Kunden erscheint muss der Auftritt in jedem Fall vom Kunden ermöglicht werden. Sollte der Kunde aus welchen Gründen auch immer den Auftritt nicht mehr wünschen, ist unabhängig davon der gesamte vereinbarte Betrag gemäß Vertrag an den Künstler, Gogo, Stripper/in etc. auszuzahlen und zwar in voller Höhe. Dazu verweisen wir auch Punkt 9. Sollte es Mängel geben, sind diese unverzüglich mit der Agentur unter der angegebenen Hotline zu besprechen, bzw. mitzuteilen. Der Kunden hat in dem Fall die Pflicht dies telefonisch unverzüglich zu tun und in jedem Fall erreichbar zu sein. Tritt der Fall ein, dass ein Kunden einfach nicht die Tür aufmacht oder nicht auf Anrufe reagiert etc. Wird nach einer entsprechenden Toleranz Zeit der Künstler/in den Ort wieder verlassen, nachdem dies mit der Agentur besprochen wurde. Die komplette Summe des Vertrages ist in diesem Fall fällig. Telefonkosten und zusätzlicher Zeitaufwand in solchen Fällen des „Vorsatzes“ durch Kunden kann zusätzlich in angemessener Höhe durch die Agentur in Rechnung gestellt und notfalls durch anwaltliche Hilfe durch gesetzt werden.

Kommt der Kunde in einem solchen Fall seiner Zahlung nach entsprechender Zahlungsaufforderung nicht nach, wird der Fall an die Rechtsabteilung oder Inkasso Unternehmen übergeben.

Punkt 9.1.1 „Verweigerung der Leistungserfüllung ohne Angabe von Gründen und ohne Kontaktaufnahme mit der Agentur“

Bei Unstimmigkeiten oder Abweichungen mit den Akteuren vor Ort ist umgehend die Agentur zu informieren! Die Akteure dürfen seitens der Kunden nicht einfach wieder nach Hause geschickt werden, bzw. darf der Auftrag seitens Kunde ohne trifftige Gründe, die auch direkt an die Agentur kommuniziert werden müssen (tel. oder SMS) nicht einfach vor Ort storniert werden (dazu bitte auch die weiteren AGB´s lesen). Sollten dennoch den Akteuren, die bereits vor Ort sind der Auftritt verweigert werden, ohne dies mit der Agentur besprochen zu haben, so handelt es sich dabei um einen Vertragsbruch und eine unberechtigte Leistungsverweigerung (im Sinne einer Annahmeverweigerung des Auftrages, bzw. der Leistung). In diesem Fall ist die komplette Rechnung des Auftrages an die Agentur fällig.

Punkt 9.2 „Buchungen unter Angabe eines falschen Namens / Fake Buchungen“

Sollten die Daten auf dem ausgefüllten Buchungsformular nicht stimmen (falsche Angabe des Namens in Verbindung mit den Adressdaten etc.) und der Punkt 9.1 eintreten (Kunden reagiert nicht auf Anrufe etc. und vereinbarte offene Betrag wird vom Kunden nicht bezahlt) wird der gesamte Vorfall in Verbindung mit den Vertrags Unterlagen an die Polizei übergeben und eine Anzeige wegen vorsätzlichem Betrug gestellt. Der Kunde hat in solchen Fällen dann mit einem Ermittlungsverfahren zu rechnen und hat in diesem Fall auch die gesamten Kosten zu tragen!

Punkt 9.3 „Nutzung Handynr. Kunden für Auftragsabwicklung“

Der Kunde / Auftraggeber ist im Falle einer Buchung damit einverstanden, dass die angegebene Handynr. / Tel.nr. im Zuge der Auftragsbearbeitung für die Abwicklung, bzw. Kommunikation durch die Agentur Gogofabrik genutzt werden darf.

Punkt 10 „Anzuwendendes Recht“

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden/Auftraggeber und der Agentur ME und auf die Frage eines rechtskräftig gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Punkt 11 „Erfüllungsort und Gerichtsstand“

Ist der Auftraggeber/Kunde ein Gewerbetreibender, gelten folgende Punkte als vereinbart: Der Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur ME. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur ME und dem Auftraggeber/Kunden ergebenden Streitfälle wird das für den Sitz der Agentur ME örtlich und sachlich entsprechend zuständige deutsche Gericht definiert, bzw. vereinbart. Die Agentur ME ist allerdings auch berechtigt, jeweils ein anderes, für den Kunden/Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

Punkt 12 „Salvatorische Klausel“

Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird grundsätzlich vereinbart, dass dies die übrigen Punkte, bzw. Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit berührt. Die beiden Vertragsparteien vereinbaren daher eher, eine dem Sinn und Zweck bezüglich der unwirksamen Klauseln entsprechende Regelung zu finden, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung auszulegen.

Punkt 13 „Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Akteure, Tänzer, Modelle und Künstler“

Es ist den Akteuren/Künstlern/Tänzern der Agentur ME untersagt, sogenannte Eigenwerbung zu machen und eigene oder fremde (also nicht ME – Visitenkarten), Flyer oder andere Kontaktdaten (wie Telefonnummer oder Website) etc. Herauszugeben!

Bei Verstößen, bzw. Herstellung eines geschäftlichen Kontaktes zwischen Kunde und Akteur mit dem Ziel einer Direktbuchung, kann ein Strafgeld (Konventionalstrafe) in Höhe von 3.000 Euro festgelegt werden. Das gilt auch, wenn der Akteur etc. den direkten Kontakt herstellt und eine Direktbuchung anbietet. In diesem Fall trägt der Künstler/Akteur/Model die o. g. Kosten der Konventionalstrafe.
Der Akteur hat pünktlich am Veranstaltungsort einzutreffen. Ist ihm das aufgrund von höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren begründeten Umständen nicht möglich, so hat er den Kunden und die Agentur ME umgehend (telefonisch) zu informieren!

Sollte ein Künstler, Akteur, Model, Tänzer etc. trotz schriftlicher Zusage des Auftritts (Auftragsbestätigung) an die Agentur, entgegen der Vereinbarung nicht beim Auftraggeber (Kunden) erscheinen, so kann die Agentur als Vermittler dafür nicht belangt werden, haftbar gemacht werden oder der Agentur gegenüber Schadenersatzansprüche etc. geltend gemacht werden (unabhängig davon, ob durch den Kunden Werbung betrieben wurde oder nicht).

In diesem Fall steht der Akteur, Künstler, Model, Tänzer etc. direkt in der Pflicht des Kunden. Für eventuelle Schadenersatzforderungen seitens Kunden ist es somit unerlässlich für Akteure, Künstler, Models, Tänzer etc. in Fällen wie Unfällen oder Krankheiten, die direkt am Auftrittstag eintreten / stattfinden ein ärztliches Attest oder ADAC / Unfallsberichte etc. ausstellen zu lassen.

In allen Fällen von „kurzfristigen Ausfällen“ (außer denen der „höheren Gewalt“ direkt am Auftrittstag) muss der Akteur immer direkt für entsprechenden Ersatz sorgen (dazu mehr unter Punkt „Ersatzkünstler“). Sollte kein Ersatz seitens Akteur gestellt / organisiert werden (und die Agentur keinen Ersatz) finden, so kann von der Agentur für den entstandenen Schaden (verlorener / verärgerter Kunde) eine Entschädigungssumme in Höhe der entgangenen Auftrags Gesamtsumme gegenüber dem Akteur geltend gemacht werden. Diese Entschädigung dient dazu, dem Kunden für einen späteren Zeitpunkt einen anderen Akteur, bzw. Ersatz zu beschaffen und diesen durch diese Möglichkeit wieder zu binden.

Konkret: Sofern sich 1 Tag oder mehrere Tage vorher die Situation einstellt, dass ein Akteur, Model, Tänzer etc. nicht wie vorab vereinbart den Auftritt wahrnehmen kann, ist wie in den AGB´s bereits beschrieben seitens des Akteurs ebenfalls umgehend ein entsprechender Ersatz verbindlich zu beschaffen! Dieser Ersatz muss der Agentur vorgeschlagen werden. Es liegt dann im Ermessen der Agentur, ob dieser eingesetzt werden kann oder nicht.

Sonderfälle „Nicht Erreichbarkeit von Kunden vor Ort“:

Es gilt die Informationspflicht per SMS und telefonisch durch Künstler / Tänzer/in bei Nicht Erreichbarkeit von Kunden:
Der Akteur hat pünktlich an der im Buchungsformular angegebenen Kundenadresse vor Ort zu sein. Sollte der Kunde telefonisch nicht erreichbar sein (nach mehrfachen Anruf Versuchen), so muss in jedem Fall bei der angegebenen Adresse geklingelt werden. Sollten mehrfache Versuche der Kontaktaufnahme ebenfalls erfolglos bleiben, so ist IN JEDEM FALL die Agentur darüber zu informieren! Dies muss per SMS erfolgen!

Anrufe bei der Agentur reichen nicht aus, da diese aufgrund von Funklöchern oder Signal Störungen unter Umständen nicht durchgestellt werden können. Weiterhin muss der Akteur, Tänzer etc. in jedem Fall für den Nachweis, dass er vor Ort war ein Foto von dem Haus, Lokation, bzw. der Adresse mit Klingelschild machen. In diesem Sonderfall der Nicht Erreichbarkeit eines Kunden hat der Akteur unabhängig seines weiteren Routenplanes mind. 20-30 min. vor Ort zu bleiben, damit eine Klärung erfolgen kann. Passiert dies nicht, ist die Agentur berechtigt bei fehlenden Nachweisfotos und fehlender Kontaktaufnahme entsprechende Schadenerstatzansprüche gegenüber dem Akteur geltend zu machen! Somit behält sich die Agentur vor, bei fahrlässigem Verhalten von Akteuren den gesamten Auftragswert einer Kundenbuchung als Entschädigung in Rechnung zu stellen. Diese Regelung gilt in Verbindung mit allen weiteren AGB Inhalten der Agentur Unternehmung Gogofabrik.

Punkt Gagengeheimnis:
Außerdem hat der Akteur/Künstler/Model hat das Gagengeheimnis für sich zu behalten! Die Vertragsinhalte und Gagen dürfen dem Kunden nicht mitgeteilt werden. Der Akteur/Künstler/Model nimmt den Auftrag verbindlich an. Eine Absage ist nur durch höhere Gewalt (Unwetter, Krankheit- nicht abwendbare Ereignisse etc.) zu begründen. Die Agentur ME muss in diesem Falle wie oben beschrieben umgehend darüber informiert, bzw. in Kenntnis gesetzt werden und ein ärztlicher Attest oder Pannen Bericht (ADAC / Polizei-Bericht ) ist als Nachweis ggf. umgehend vorzulegen. Sollte die Buchung / der Auftrag aus anderen widrigen Gründen nicht durch ausgeführt werden, so muss anderweitig adäquater Ersatz von dem Auftragnehmer für die Agentur ME beschafft werden.

Ersatzkünstler:
Dieser Ersatz ist nur zulässig, wenn die Agentur ME dem Einsatz des Ersatzes zustimmt – die Agentur ME muss also vorher darüber informiert werden (denn die Agentur ME steht in der Pflicht des Kunden!). Sollte dies nicht ermöglicht werden, bzw. misslingen, ist die Agentur ME befähigt, eine entsprechende Ausfallsentschädigung in Höhe der Provision plus die jeweiligen zusätzlichen Kosten für die Bestellung eines Ersatz Akteurs in Rechnung zu stellen.

Provisionen müssen innerhalb von 3 Werktagen auf das angegebene Konto der Agentur ME überwiesen werden. Bei gewerblichen Kunden/Auftraggebern sind die dazu gehörigen Rechnungen (unterschrieben) in dem selbigen Zeitrahmen zu übermitteln. Bei privaten Auftraggebern ist die Agentur ME dem Veranstaltungsvertrag wie in den oberen Punkten beschrieben lediglich Vertragsmittler, die dem Kunden/Auftraggeber dementsprechend keine Rechnung ausstellt, sondern mit dem Akteur/Künstler/Model entsprechend abrechnet. Die Rechnungslegung obliegt insoweit dem Akteur/Künstler/Model.

Fall „Kurzfristige Stornierung eines Kunden“:
Die Gagenbezahlung der Künstler erfolgt immer nach Erbringung der tatsächlichen Dienstleistung gemäß der bereits definierten Zahlungsmodalitäten (Bar-Kasse am Auftrittsort oder nach Absprache auf Rechnung mit Überweisung des geschuldeten Betrages innerhalb von 3 Werktagen nach Auftritts-, bzw. Veranstaltungstag).

Im Falle einer kurzfristigen Stornierung eines Kundenauftrages (unabhängig von der Art des Stornierungsgrundes) durch den Kunden und der damit verbundenen Stornierung des Auftrittes für den Akteur / die Akteure, ist die Agentur Merkur-Events / Gogofabrik in keiner Weise dazu verpflichtet etwaige Ausfallgelder oder Ausfallgagen etc. an die Akteure zu bezahlen. Dies ist von den Akteuren zu berücksichtigen und zu akzeptieren. Eine Übernahme von Kosten wie z.B. bestellte Fahrt-Tickets / Bahntickets etc., die im Zuge des geplanten Auftrittes in einem solchen Fall bestellt wurden, wird nach Absprache auch von der Agentur übernommen.

Sofern dem Akteur / den Akteuren in einem solchen Fall tatsächliche Ausfallkosten entstanden sind, bleibt es diesen frei, entsprechende Nachweise darüber zu erbringen. Nach einer entsprechenden Prüfung / Einzelfallprüfung wird dann von der Agentur je nach Art des Falles ohne Anerkennung jeglicher Pflichten entschieden, ob diese ganz-, teilweise oder nicht übernommen werden. Ein Anspruch seitens Künstler / Akteur besteht in diesem Fall jedoch nicht.

Verstöße gegen die obigen vertraglichen Inhalte und Regelungen, können zum Ausschluss aus der Agentur ME und /oder bei grob fahrlässigen Verhalten auch zu entsprechenden Schadensersatzforderungen führen.

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Agentur ME und dem Akteur/Künstler/Model und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Es gilt folgendes als vereinbart: Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur ME. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur ME und dem Akteur/Künstler/Model ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur ME örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Akteur zuständiges Gericht anzurufen.

Für den Fall, dass eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein sollte, wird vereinbart, dass dies die übrigen Inhalte und Regelungen nicht in ihrer Wirksamkeit berührt. Die Parteien vereinbaren daher, eine dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel entsprechende Vereinbarungen und Regelungen zu treffen, bzw. die unwirksame Regelung in eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Regelung umzulegen, bzw. auszulegen.

Regelung „Bar-Kasse“ Aufträge – Nicht Zahlung seitens Kunden:
Bei der vertraglich vereinbarten Abrechnung Bar-Kasse vor Ort mit dem Kunden ist es wichtig, dass der / die Akteur / in die Lokation nicht verlässt bevor diese auch ordnungsgemäß mit dem Kunden abgewickelt wurde! Es ist auch durch den Akteur nochmal sicher zu stellen, dass der Kunde im Fall der „Bar-Kasse Abwicklung“ den Betrag auch auszahlen kann (kurz darauf ansprechen). Sollte der Kunde dies nicht könnenn ist umgehend die Agentur zu informieren!

Sollte der Kunden wie abgesprochen, den Betrag nicht vor Ort auszahlen können, ist unbedingt die Agentur zu informieren (Anruf und SMS!).

Wichtig ist in diesem Fall dann, dass der / die Akteur / in dann die Personalien des Ansprechpartners, bzw. Kunden, der für die Abrechnung verantwortlich ist aufnimmt (Kopie des Personalausweises) und in jedem Fall dokumentiert wird (mit Name, Adresse und Unterschrift des Kunden), dass dieser den fälligen Betrag nicht ausgezahlt hat. Diese Unterlagen sind dann in jedem Fall bei der Agentur einzureichen. Ansonsten besteht seitens der Akteure KEIN Anspruch auf die Gage, bzw. Vergütung. (Solange der Kunden den Betrag nicht bezahlt hat, können die Gagenrechnungen nicht bezahlt werden).

Bitte unbedingt berücksichtigen!

Bei Problemen vor Ort oder Verweigerung der Zahlung seitens des Kunden (besonders bei aggressivem Verhalten etc.) ist ggf. die Polizei zu informieren, um den Fall vor Ort aufzunehmen.

Verhaltensregeln von Akteuren bei Auftritten und in Unterkünften:

Alkoholische Getränke bei Auftritten:

Mit diesen AGB´s wird bestätigt, dass bei keinen Auftritten für die Agentur Alkohol, bzw. alkoholische Getränke vor oder während der Auftrittszeiten getrunken wird! Das gleiche gilt für Drogen oder andere Stimulanzien, die sich negativ auf das Bewusstsein auswirken. Ein Verstoß kann in jedem Fall den dauerhaften Ausschluss aus unserer Agentur Unternehmung bedeuten! Weiterhin bedeutet dieser Verstoß automatisch einen Vertragsbruch seitens Akteur!

Nach Ende des Auftrages bleibt es den Akteuren frei, sich noch privat in der Lokation aufzuhalten und alkoholische Getränke zu konsumieren. Wir weisen jedoch darauf hin, dass jeder Akteur ein „Bild“ beim Kunden hinterlässt und diese möglichst gut sein sollte, da die Agentur auch regelmäßig Feedbacks abfordert, bzw. Von den Kunden mitgeteilt bekommt!

Verhalten in Hotels oder anderen Räumlichkeiten, die von Kunden der Agentur für Akteure gebucht werden:

Mit diesen AGB´s wird ebenfalls bestätigt, dass keinesfalls Einrichtungsgegenstände oder sonstiges in Hotels beschädigt oder entwendet wird. Sollte dies passieren bedeutet das einerseits einen Vertragsbruch und andererseits werden dafür entstandene Kosten selbst von jedem Akteur getragen! Auch die Entnahme von Getränken oder anderen Waren aus Minibars etc. erfolgt auf eigene Rechnung des jeweiligen Akteures, bzw. hat dieser die Kosten dafür selbst zu tragen! Anders ist es, wenn es eindeutig mit dem Kunden abgesprochen ist, dies muss jedoch schriftlich passieren und nicht nur mündlich!

Punkt 14 „Nutzungsrechte und Urheberschutz“

Die gesamten Ideen, Konzepte, geistigen und körperlichen Ausarbeitungen etc. der Agentur ME für Werbung und Durchführung der Transaktionen / Geschäfte und auch einzelne Elemente daraus ist geistiges Eigentum der Agentur ME!
Durch das Zustande kommen eines Vertrages zwischen Agentur ME und Auftraggeber/Kunde erhält der Auftraggeber/Kunde nur ein Nutzungsrecht gemäß Definition für den einzelnen Auftrag.
Sollte es seitens des Auftraggebers gewünscht sein das Leistungsangebot eines Angebotes der Agentur ME zu verändern, bzw. um weitere Punkte zu ergänzen, dann muss dieses vorher mit der Agentur ME gesondert abgesprochen und vereinbart werden. Die Agentur ME ist flexibel und bemüht jederzeit auf die Wünsche der Auftraggeber und Kunden einzugehen und diese zu realisieren.

Weiterhin versichert der Auftraggeber / Kunde bereits bei der Buchung der Agentur Agentur ME, dass Akteure/Modes/Tänzer/Künstler, die entsprechend für ein jeweiliges Event bei der Agentur ME gebucht wurden, in keiner Art und Weise abgeworben werden!
Die Akteure/Modes/Tänzer/Künstler wurden durch die Agentur ME ausgebildet, trainiert und entsprechend geprüft und werden ausschließlich bei der Agentur ME gebucht. Eine Abwerbung erfolgt nicht. Der Auftraggeber sichert dies bereits durch die Buchung zu. Das gilt für alle vom Auftraggeber betriebenen Lokalitäten und Betriebe. Sollte es dennoch geschehen, behält sich die Agentur ME vor, entsprechende Konventionalstrafen zu verhängen und Schadenersatz einzufordern.
Veränderungen unserer Angebote und Leistungsumfang durch Auftraggeber und Kunden sind in jedem Fall mit der Agentur ME abzustimmen und auch nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zulässig.

Punkt 15 „Bewerbung neue Akteure“

Durch die Absendung der Bewerbung über das Bewerbungsformular auf der Homepage erklärt sich der Bewerbende damit einverstanden, dass die von ihm geschickten Daten für die Datenaufnahme und Erstellung der Profile ohne jede Einschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches auf den gesamten Internetseiten (und dazugehörende Marketingportale und Mietportale) der Agenturunternehmung Gogofabrik (Dach von Merkur Events) verwendet werden dürfen. Das gleiche gilt für durch den Bewerber zugesandtes Bildmaterial und Videomaterial, sowie Videolinks. Der Bewerber erklärt sich durch das Absenden der Bewerbung ebenfalls damit einverstanden, dass das von ihm geschickte Bildmaterial uneingeschränkt für die Präsentation sowohl auf den Agenturseiten der Gogofabrik – Merkur Events, als auch in mit zu dem Unternehmensmarketing zusammengehörenden Portalen (Mietportale etc.) und Flyern oder Broschüren der Agentur Gogofabrik – Merkur Events verwendet werden darf und der Bewerber die Rechte an den Bildern hat! Das selbige gilt für Textmaterial und die Daten, die im Bewerbungsformular angegeben wurden. Die Nutzung der Daten und Fotos dienen dem Vermittlungszweck der Akteure und einer gemeinsamen Wertschöpfung.

Der Bewerber, bzw. die Bewerberin genehmigt dem Betreiber, dass die im Zuge der Bewerbung gesendeten Daten ohne jede Einschränkung des räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Verwendungsbereiches und alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke vervielfältigt, ausgestellt und veröffentlicht werden können.

Zusammengefasst: Der Bewerber bestätigt automatisch mit Zusendung der Bilder die Übertragung aller Nutzungsrechte an Agentur Merkur-Events und alle damit verbundenen Agenturseiten zu. Ansprüche, wie Regressansprüche auch von „Dritten“ in Verbindung mit allen dadurch entstehenden Kosten, übernimmt in solchen Fällen immer der/die Bewerber/in in voller Höhe, sofern es zu Urheber-Streitigkeiten kommen sollte!

Alle Bilder mit Copyright Hinweisen in denen die eigene Internetadresse des Akteurs aufgeführt sind oder ggf. mit einer Signatur einer anderen Agentur deklariert sind, werden automatisch gelöscht, bzw. Mit für die Darstellung auf den Merkur-Events Seiten genutzt. Sollte das Bildmaterial zu schlecht, bzw. Nicht aussagekräftig sein, wird eine Sedcard ggf. nicht angelegt und weiterhin kann bei Verwendung von eher schlechtem Bildmaterial eine Vermittlung des Bewerbers schwer sein. Daher bitten wir immer um Zusendung von eher professionellem Bildmaterial!

Alle vom Bewerber/in geschickten Bilder können von der Agentur auch weiterhin zur Darstellung für alle Marketing Aktivitäten oder im Agentur Katalog von Agentur Merkur-Events uneingeschränkt verwendet werden.

Weiterhin wird vom Bewerber akzeptiert, dass die zugesendeten Daten (Texte, Aufnahmen oder Bilder) vom Bewerber auch auf weiteren Webseiten der Agentur Merkur-Events ebenfalls zu Promotion, bzw. Präsentationszwecken / Werbemaßnahmen / Buchungen auf den Webseiten uneingeschränkt, respektive ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Bewerber/Bewerberin verwendet darf. Ebenfalls erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass im Falle einer gewünschten Löschung des Profils auf den Agenturseiten Kosten in Höhe von 49,50 Euro pro Agenturseite auf denen sich die Profile befinden vom Bewerber, bzw. Akteur an die Agentur erstattet werden (Aufwandspauschale per Rechnung). Die Kosten sind in dem Zuge als Aufwandsentschädigung im administrativen Bereich zu sehen.

Der / Die Bewerber akzeptiert ebenfalls, dass mit Zusendung der Daten (Texte, Bilder etc.) alle Ansprüche abgeholt sind, die ihm für die Bildaufnahmen entstanden sind oder werden. Der Bewerber/in bestätigt ebenfalls, dass die Fotos / Bilder und Texte frei von Rechten Dritter sind. Im Falle eventueller Urheber-Rechtsstreitigkeiten diesbezüglich werden alle daraus resultierenden entstehenden Kosten in kompletter Höhe vom Bewerber übernommen. Die Erstellung der entsprechenden Profile für die Künstler, Gogos etc. erfolgt ca. 2-3 Wochen nach Eingang der Bewerbung automatisch.

© Die Agbs dieser Website sind urheberrechtlich geschützt und der Missbrauch wird zivil-/ und strafrechtlich verfolgt.

Im Falle von Fragen zu unseren AGB’s, setzen Sie sich bitte einfach telefonisch mit uns in Kontakt!

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